Freispruch für gelebte Solidarität für den Freiburger Norbert Valley

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Freispruch für gelebte Solidarität für den Freiburger Norbert Valley

Während in Bundesbern das Parlament tagte, stand der Freiburger Pfarrer Norbert Valley vor dem Polizeigericht La Chaux-de-Fonds. Er hatte einen abgewiesenen Flüchtling in seiner Kirche übernachten lassen und ihm zu essen gegeben. Dafür war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden und ging in Rekurs – zu Recht, wie der Richter nun in zweiter Instanz befand.

In erster Instanz war Norbert Valley, EVP-Spitzenkandidat bei den Nationalratswahlen 2019 im Kanton Waadt, wegen Förderung eines illegalen Aufenthalts schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 1000 Franken sowie zur Zahlung der Verfahrenskosten verurteilt worden. Valley vertrat die Auffassung, dass diese Verfügung im direkten Widerspruch zu seinem Gewissen und seinen Überzeugungen stand.

Der Einzelrichter befand nun, Valley habe nur sporadisch Hilfe geleistet. Er habe nur einzelne Male Unterschlupf gewährt und Lebensmittel abgegeben. Dies reiche nicht aus für eine Verurteilung. Menschenrechtsaktivisten, Kirchenvertreter und EVP-Gefährten brachen bei der Urteilsverkündung im Gerichtsaal und später auf dem Rathausplatz in Jubel aus.

 

Nächstenliebe ist kein Schleppertum

Fast zeitgleich haben sich die Ratsmitglieder der EVP in der Frühlingssession zusammen mit einer Minderheit im Nationalrat vergeblich dafür eingesetzt, dass Menschen künftig nicht mehr dafür bestraft werden, wenn sie aus humanitären Gründen hilfsbedürftigen Flüchtlingen in der Schweiz Hilfe leisten. Die Ratsmehrheit jedoch lehnte eine Initiative leider ab, die eine entsprechende Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes verlangte.

Die EVP-Ratsmitglieder hatten mit einer Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben. „Barmherzigkeit soll in unserem Land weiterhin bestraft werden, was ich nicht verstehe. Es kann nicht sein, dass Menschen, die aus Nächstenliebe helfen, gleich behandelt werden wie kriminelle Schlepper“, argumentierte EVP-Nationalrätin Lilian Studer. Die Schweiz müsse endlich damit aufhören, Menschen zu kriminalisieren, die aus humanitären Gründen handeln, so die Forderung der EVP-Parlamentarier.

„Es muss in der Schweiz mit ihrer humanitären und christlichen Tradition klar zwischen Fluchthilfe aus Nächstenliebe oder humanitären Gründen und finanziell motiviertem Schlepperwesen unterschieden werden“, forderte EVP-Nationalrätin Marianne Streiff. „Viele europäische Staaten handhaben dies längst so.“ Nach heutigem Recht kann Hilfe für Menschen, die unerlaubt in die Schweiz einreisen oder sich dort aufhalten, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden. Meist werden die Helfer zu Geldstrafen verurteilt und erhalten einen Eintrag ins Strafregister.

 

• Bericht „Schweiz aktuell“:
https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/pfarrer-norbert-valley-wird-freigesprochen?id=0d14d57d-ee5c-4af9-911c-1a96858266b0