Die EVP Freiburg setzt sich sowohl für Meinungsfreiheit als auch gegen Hass gegen bestimmte Personengruppen ein. Die neue Strafnorm nun aber schafft Hass nicht ab, sondern kreiert ein juristisches Ungleichgewicht zugunsten der LGBTI-Lobby. Die bloss kritische Äusserung an gewissen sexuellen Lebensstilen und Praktiken gerät unter Straftatverdacht. Mit dem Paragraphen wird demnach nicht das Ziel verfolgt Hass zu eliminieren, sondern bestimmte Meinungen, die nach Ansicht der Initianten nicht sein dürfen.
Der Gesetzestext lässt einen solchen Interpretationsspielraum, dass eine eklatante Rechtsunsicherheit entsteht. Wann wird jemand «diskriminiert» oder «herabgesetzt», wann die «Menschenwürde» verletzt? Das Schwingen mit der Drohkeule schwört unnötige Gänge vors Gericht herauf.
Nicht nur die Meinungsfreiheit, auch die Gewissensfreiheit ist tangiert. Unrechte Brandmarkungen und Verurteilungen sind nicht unwahrscheinlich. Es könnte reichen, wenn beispielsweise eine öffentlich-rechtliche Kirche eine Segnung oder einen Posten verweigert aufgrund der gelebten «sexuellen Orientierung», oder wenn eine Partnervermittlung nur heterosexuelle Partner vermittelt.
Die aktuelle Gesetzeslage erlaubt es allen Menschen, die konkret mit Hass konfrontiert werden, Massnahmen zu ihrem Schutz zu ergreifen. Diese Antidiskriminierungsinitiative bedroht den angstfreien Diskurs im Dienste einer ethischen Sexualität, wo Meinungen erwünscht sind und nicht Maulkörbe.
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