- hohes natürliches Quorum
- unterschiedliche Grösse der Wahlkreise
- fehlende Wahlrechtsgleichheit
- hoher Anteil an wertlosen Stimmen
Um dem Grundgedanken der Proporzwahl und dem Prinzip der Wahlrechtsgleichheit (politische Gleichberechtigung) sämtlicher Stimmen Rechnung zu tragen, muss eindeutig die Variante ohne Quorum (wie in Schaffhausen) gewählt werden. Ganz allgemein kommen künstliche Quoren nur in Frage, um zu vermeiden, dass die Stimmen zu stark zerstreut und die Arbeitsweise des Parlaments schwerfällig werden könnte. Dieses Problem stellt sich im Kanton Freiburg nicht. Bei einem Kantonsparlament mit 110 Sitzen liegt das natürliche Quorum bei fast 1% der auf kantonaler Ebene zu erreichenden Listenstimmen. Auch heute (wie in der Vergangenheit) sitzen und sassen im Freiburger Grossen Rat regelmässig Vertreter von kleinen Gruppierungen. Diese Tatsache hat den Ratsbetrieb wohl kaum beeinträchtigt. Das Gegenteil ist der Fall. Mit der Tatsache, dass die Bildung einer Fraktion erhebliche Vorteile bietet, war und ist zu beobachten, dass sich die Meisten (in dieser Legislatur sogar alle) einer Fraktion anschliessen; "Einzelkämpfer" sind daher im Grossen Rat die absolute Ausnahme. Es ist nicht ersichtlich, in welcher Weise der Ratsbetrieb durch die Einführung eines neuen Wahlsystems beeinträchtigt würde.
Aufgrund einer Beschwerde der EVP FR hat der Gesetzgeber nach einem Grundsatzentscheid des Bundesgerichts (1.1.1998), der den Beitragsanspruch an die Wahlkampfkosten kleiner Parteien bestätigt, folgende Regelung getroffen: Es werden Unterstützungsbeiträge an die Wahlkampfkosten ausgerichtet, wenn eine Gruppierung 1% der Stimmen auf kantonaler Ebene erreicht.
Es gibt somit im Falle des Kantons Freiburg keine stichhaltigen Gründe, ein künstliches Quorum einzuführen.
Die EVP hofft sehr darauf, dass sich die grossen Parteien, die Gerechtigkeit auf ihre Fahnen geschrieben haben, zugunsten der politischen Mitarbeit kleiner Parteien entscheiden.
Mediendienst EVP FR/PEV FR