News

EVP verzichtet auf Volksinitiative für Religionsartikel

Der Zen­tral­vor­stand der EVP ver­zich­tet nach der Ver­nehm­las­sung bei Par­tei­gre­mien und kirch­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen auf eine Volks­in­itia­tive für einen neuen Reli­gi­ons­ar­ti­kel in der Ver­fas­sung.

Gleich­zei­tig will Natio­nal­rat Wal­ter Donzé die Debatte im Par­la­ment mit einer par­la­men­ta­ri­schen Initia­tive anstos­sen und die christ­li­chen Werte und den Reli­gi­ons­frie­den sichern.

 

Der Zen­tral­vor­stand der EVP Schweiz hat an sei­ner heu­ti­gen Sit­zung in Solo­thurn beschlos­sen, auf die Lan­cie­rung einer Volks­in­itia­tive für einen neuen Reli­gi­ons­ar­ti­kel in der Ver­fas­sung zu ver­zich­ten. Das Anlie­gen wird zwar nach wie vor als nötig und wich­tig erach­tet, wie auch eine Ver­nehm­las­sung bei Par­tei­gre­mien und den ver­schie­dens­ten kirch­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen ergab. Über die kon­krete Aus­ge­stal­tung gehen die Mei­nun­gen indes­sen aus­ein­an­der. Ohne die breite Unter­stüt­zung aller Kan­to­nal­par­teien und der kirch­li­chen Ver­bände will der Zen­tral­vor­stand aber das grund­sätz­li­che Anlie­gen nicht gefähr­den.

 

Der EVP ist es seit Jah­ren ein Anlie­gen, dass in unse­rer Ver­fas­sung die christ­li­che Wert­grund­lage fest­ge­hal­ten ist. Immer wie­der bre­chen öffent­li­che Dis­kus­sio­nen über die Legi­ti­ma­tion christ­li­cher Tra­di­tio­nen oder Ver­laut­ba­run­gen auf. Der blosse Hin­weis auf unsere christ­li­che Ver­gan­gen­heit genügt alleine nicht. Die Tat­sa­che, dass die Schweiz und ihre his­to­ri­schen Errun­gen­schaf­ten auf der Basis christ­li­cher Über­zeu­gun­gen

grün­den, soll sich in der Ver­fas­sung nie­der­schla­gen. Des­halb hätte in einem neuen Absatz in Arti­kel 72 (Kir­che und Staat) fest­ge­hal­ten wer­den sol­len, dass die Schweiz aus ihrem christ­li­chen Erbe schöpft. Zur Dis­kus­sion stellte die EVP auch wei­tere Absätze, wonach Kir­chen und Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten zu einem von Tole­ranz getra­ge­nen Zusam­men­le­ben bei­tra­gen und Men­schen­rechte, Demo­kra­tie und Rechts­staat respek­tie­ren müs­sen und wonach dem Bund die Bezie­hungs­pflege zu gesamt­schwei­ze­risch täti­gen Kir­chen und Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten obliegt.

 

Gleich­zei­tig hat Natio­nal­rat Wal­ter Donzé (EVP, BE) die Dis­kus­sion über einen neuen Reli­gi­ons­ar­ti­kel in Bun­des­bern lan­ciert. Mit sei­ner par­la­men­ta­ri­schen Initia­tive „Rechts­ord­nung, Werte und Reli­gi­ons­frie­den sichern“ (10.448) will Donzé die Ver­fas­sung und die Gesetze so ändern, dass bewährte christ­li­che und frei­heit­li­che Werte in einer sich wan­deln­den Gesell­schaft nach­hal­tig geschützt wer­den, die Schwei­zer Rechts­ord­nung respek­tiert wird und der Reli­gi­ons­friede gewähr­leis­tet ist. „Die Reli­gion darf nicht aus der Öffent­lich­keit ver­bannt wer­den. Son­dern unsere ange­stamm­ten christ­li­chen Werte sol­len in einer fried­li­chen Koexis­tenz der Bekennt­nisse geschützt wer­den“, for­dert Wal­ter Donzé in sei­ner letz­ten Ses­sion.

 

Solo­thurn, den 19. Juni 2010/nh