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Die EVP FR setzt sich für die Einführung des „Doppelten Pukelsheim“ ein

Es ist für die EVP von zen­tra­lem Inter­esse, dass die klei­nen Par­teien, die oft sehr enga­gierte Leute zur Ver­fü­gung stel­len kön­nen, in gerech­ter Art und Weise berück­sich­tigt wer­den.

Mit der Ein­füh­rung der dop­pelt pro­por­tio­na­len Methode kön­nen gleich meh­rere pro­ble­ma­ti­sche Aspekte des heu­ti­gen Wahl­sys­tems beho­ben wer­den:

- hohes natür­li­ches Quo­rum

- unter­schied­li­che Grösse der Wahl­kreise

- feh­lende Wahl­rechts­gleich­heit

- hoher Anteil an wert­lo­sen Stim­men

Um dem Grund­ge­dan­ken der Pro­porz­wahl und dem Prin­zip der Wahl­rechts­gleich­heit (poli­ti­sche Gleich­be­rech­ti­gung) sämt­li­cher Stim­men Rech­nung zu tra­gen, muss ein­deu­tig die Vari­ante ohne Quo­rum (wie in Schaff­hau­sen) gewählt wer­den. Ganz all­ge­mein kom­men künst­li­che Quo­ren nur in Frage, um zu ver­mei­den, dass die Stim­men zu stark zer­streut und die Arbeits­weise des Par­la­ments schwer­fäl­lig wer­den könnte. Die­ses Pro­blem stellt sich im Kan­ton Frei­burg nicht. Bei einem Kan­tons­par­la­ment mit 110 Sit­zen liegt das natür­li­che Quo­rum bei fast 1% der auf kan­to­na­ler Ebene zu errei­chen­den Lis­ten­stim­men. Auch heute (wie in der Ver­gan­gen­heit) sit­zen und sas­sen im Frei­bur­ger Gros­sen Rat regel­mäs­sig Ver­tre­ter von klei­nen Grup­pie­run­gen. Diese Tat­sa­che hat den Rats­be­trieb wohl kaum beein­träch­tigt. Das Gegen­teil ist der Fall. Mit der Tat­sa­che, dass die Bil­dung einer Frak­tion erheb­li­che Vor­teile bie­tet, war und ist zu beob­ach­ten, dass sich die Meis­ten (in die­ser Legis­la­tur sogar alle) einer Frak­tion anschlies­sen; "Ein­zel­kämp­fer" sind daher im Gros­sen Rat die abso­lute Aus­nahme. Es ist nicht ersicht­lich, in wel­cher Weise der Rats­be­trieb durch die Ein­füh­rung eines neuen Wahl­sys­tems beein­träch­tigt würde.

Auf­grund einer Beschwerde der EVP FR hat der Gesetz­ge­ber nach einem Grund­satz­ent­scheid des Bun­des­ge­richts (1.1.1998), der den Bei­trags­an­spruch an die Wahl­kampf­kos­ten klei­ner Par­teien bestä­tigt, fol­gende Rege­lung getrof­fen: Es wer­den Unter­stüt­zungs­bei­träge an die Wahl­kampf­kos­ten aus­ge­rich­tet, wenn eine Grup­pie­rung 1% der Stim­men auf kan­to­na­ler Ebene erreicht. 

 

Es gibt somit im Falle des Kan­tons Frei­burg keine stich­hal­ti­gen Gründe, ein künst­li­ches Quo­rum ein­zu­füh­ren.

 

Die EVP hofft sehr dar­auf, dass sich die gros­sen Par­teien, die Gerech­tig­keit auf ihre Fah­nen geschrie­ben haben, zuguns­ten der poli­ti­schen Mit­ar­beit klei­ner Par­teien ent­schei­den.

 

Medi­en­dienst EVP FR/PEV FR